Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung

BW Rhein Neckar GmbH
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Das Thüringer Finanzministerium hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Einnahmen somit der regulären Besteuerung unterwerfen.

Eine ermäßigte Besteuerung erfolgt ausschließlich bei der Einkommensteuerveranlagung. Daher müssen Steuerpflichtige die entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben.

Quelle: FinMin Thüringen, Mitteilung vom 06.05.2026

BW Newsletter - Nichts mehr verpassen

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an und erhalten Sie neue Beiträge mit nützlichem Wissen und wertvollen Impulsen direkt in Ihr Postfach!

BW Rhein-Neckar GmbH
Hans-Thoma-Str. 24,
68163 Mannheim (Neuostheim)

T: +49 (0) 621 81004-0
F: +49 (0) 621 81004-44
E: info@bw-rhein-neckar.de

Parkhaus
Büroeingang

Anfahrtsbeschreibung

Unser Parkhaus finden Sie in der Hans-Thoma-Straße 18 in Mannheim, ein paar Meter östlich an der Neckarrösterei vorbei finden Sie den Eingang zu unserem Büro.

Newsletter Anmeldung

* Angaben erforderlich
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.