E-Bilanz: Neues Datenschema veröffentlicht

BW Rhein Neckar GmbH
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Nach § 5b des Einkommensteuergesetzes müssen Unternehmen ihre Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Das Bundesfinanzministerium hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen (Wirtschaftsjahr 2027 oder 2027/2028). Es wird aber nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2026/2027 verwendet werden.

Beachten Sie: Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2026 gegeben sein; für Echtfälle ab Mai 2027.

Quelle: BMF-Schreiben vom 08.06.2026, Az. IV C 6 – S 2133-b/00067/002/023, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 254682

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