E-Rechnung: Neue Pflichten ab 2027

BW Rhein Neckar GmbH
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro grundsätzlich elektronische Rechnungen für steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ausstellen.

Als E-Rechnungen gelten strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD. Einfache PDF- oder Papierrechnungen erfüllen diese Anforderungen grundsätzlich nicht. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027. Ab 2028 greift die Ausstellungspflicht grundsätzlich auch für diese Unternehmen. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Rechnungssoftware für die neuen Anforderungen gerüstet ist.

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