Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Finale Staatenaustauschliste für 2026 liegt vor

BW Rhein Neckar GmbH
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht.
Das Bundesfinanzministerium hat nun mit Schreiben vom 08.06.2026
(Az. IV D 3 – S 1315/00304/071/023) die Staatenaustauschliste 2026 bekannt gegeben. Enthalten sind die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.09.2026 erfolgt. Weitere Informationen zum Informationsaustausch erhalten Sie u. a. auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s2991).

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