Künstlersozialabgabe: Leichte Erhöhung für 2027 geplant

BW Rhein Neckar GmbH
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Entwurf) soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im nächsten Jahr 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

Hintergrund:

Über die Künstlersozialversicherung sind rund 185.000 selbstständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Versicherte tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).

Beachten Sie: Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.

Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen. Weitere Informationen erhalten Sie u. a. unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Quelle: BMAS, Mitteilung vom 03.07.2026: „Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent“

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